MIETBEDINGUNGEN

Mietbedingungen Ubeeqo Schweiz

Version vom 04. Mai 2020

 

1.         Vorwort

AMAG Services AG, Steinackerstrasse 20, CH-8302 Kloten (nachfolgend "Ubeeqo", «wir» oder «uns» genannt) bietet über die Ubeeqo-Webseite einen Carsharing-Service an, bei dem man Fahrzeuge stundenweise und rund um die Uhr via App oder Webapp buchen und selbständig abholen und zurückgeben kann (nachfolgend "Ubeeqo Carsharing-Service" genannt).

Reservierung von Carsharing-Fahrzeugen wird Einzelpersonen für den privaten Gebrauch und Unternehmen für den geschäftlichen Gebrauch angeboten.

 

2.         Definitionen

In diesen Abonnements- und Mietbedingungen ("Mietbedingungen") haben die folgenden Begriffe die nachstehende Bedeutung.

Abonnement: Ubeeqo bietet verschiedene Preis-Modelle an für den Zugang zum Ubeeqo Carsharing-Service.

Aktivierungsdatum: Das Datum, an dem das Abonnement beginnt.

Berechtigter Fahrer: Sie als Besteller des Fahrzeuges und Inhaber des Kontos sind der berechtige Fahrer. Das Fahrzeug darf nicht von Drittpersonen gefahren werden.

Bei Unternehmen sind die unter dem Firmenkonto registrierten Fahrer berechtigt, ein Fahrzeug zu fahren. Die Firma übernimmt die Verantwortung. Ubeeqo prüft alle Anträge und autorisiert die Fahrer.

Fahrzeug: Ein Carsharing-Fahrzeug, das von Ubeeqo zur Verfügung gestellt wird.

Fahrzeugdokumente: Alle Dokumente, die im Fahrzeug vorhanden sind.

Kunde: Ein Kunde des Ubeeqo Carsharing-Services, eine natürliche oder juristische Person, die ein Abonnement zur Nutzung des Ubeeqo Carsharing-Services abgeschlossen hat.

Mietbedingungen: Diese Mietbedingungen.

Pannendienst: Das Ubeeqo-Partnerunternehmen, welches Assistenzdienstleistungen erbringt im Falle einer Panne oder eines Unfalls.

Rechtliche Hinweise: Die rechtlichen Hinweise der Ubeeqo-Webseite, die Sie hier finden.

Schäden: Es gibt leichte Schäden bis max. CHF 500, diese werden nach der Reparatur-Kostenübersicht verrechnet. Bei Schäden ab CHF 500 wird ein Kostenvoranschlag angefordert und dem Mieter mit der Rechnung vorgelegt.

Schlüsselkarte: Die persönliche Schlüsselkarte ist eine Nahfeldkommunikationskarte (NFC, Contactless Card), die mit der Ubeeqo Carsharing-Technologie kompatibel ist. Die Karte ermöglicht zu Beginn der Reservierung den Zugang zum Fahrzeug und das Abschliessen des Fahrzeuges.

Selbstbehalt: Der Selbstbehalt ist der Höchstbetrag, der Ihnen im Falle eines Schadens, der während Ihrer Anmietung passiert ist, belastet wird. Voraussetzung ist, dass Sie den Schaden nicht fahrlässig verursacht haben und dass Sie sich an die Strassenverkehrsgesetze und -vorschriften sowie an diese Mietbedingungen gehalten haben.

Standort: Der für das Fahrzeug reservierte Parkplatz.

Ubeeqo Carsharing-Terminal: Das Terminal ist ein Gerät im Handschuhfach des Fahrzeuges, welches für die Bedienung des Fahrzeuges benötigt wird. Es ermöglicht, die Buchung zu starten, den Kundendienst zu kontaktieren, die Miete zu beenden oder die Reservierung zu verlängern.

Zubehör: Alle Gegenstände, die mit dem Fahrzeug geliefert werden können, wie z.B. Schlüssel, Terminal, Kartenleser, gegebenenfalls Ladekabel etc.

 

3.       Anwendungsbereich

3.1     Diese Mietbedingungen gelten für alle Kunden und berechtigten Fahrer des Ubeeqo Carsharing-Services, die ein Fahrzeug von Ubeeqo mieten.

3.2     Diese Mietbedingungen gelten zusätzlich zu den rechtlichen Hinweisen für die Nutzung der Ubeeqo-Webseite. Diese Mietbedingungen können jederzeit angepasst werden.

3.3     Wenn Sie sich für ein Abonnement entschieden haben, gelten die Bedingungen, die am Tag Ihres Abonnements-Abschlusses über die Ubeeqo-Webseite gültig sind und die gemäss dem unten beschriebenen Änderungsprozess geändert werden können.

3.4     Wenn Ubeeqo die Mietbedingungen während Ihrer Abonnements-Laufdauer ändern möchte, werden Sie schriftlich darüber informiert und die Änderungen treten vierzehn (14) Tage nach dem Datum des Schreibens in Kraft.

3.5     Sie haben das Recht, Ihr Abonnement innerhalb eines (1) Monats nach Inkrafttreten der Änderung zu kündigen, wenn Sie mit den neuen Konditionen nicht einverstanden sind.

3.6     Wenn Sie aufgrund der Änderungen Ihr Abonnement kündigen möchten, wird der Betrag des zuviel bezahlten Abonnementsbetrages anteilsmässig auf Ihre Kreditkarte zurücküberwiesen. Die Kündigung tritt an dem Tag in Kraft, an dem Ubeeqo Ihr
Kündigungsschreiben erhält.                                   

4.       Ihr Widerrufsrecht

4.1     Wenn Sie eine Privatperson sind, haben Sie ein Kündigungsrecht von vierzehn (14) Tagen ab dem Datum der Aktivierung des Abonnements.  Sie können von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, indem Sie eine eindeutige Widerrufserklärung per E-Mail an  support@ubeeqo.ch senden.

4.2     Läuft die vierzehn (14) Tage dauernde Kündigungsfrist an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag oder arbeitsfreien Tag ab, so verlängert sie sich bis zum nächsten Werktag.

4.3     Wenn Sie sich entscheiden, Ihr Widerrufsrecht auszuüben, dann geschieht folgendes:

4.4     Sofern Sie kein Fahrzeug gemietet haben, erstatten wir Ihnen alle Beträge, die Sie bereits bezahlt haben, innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt Ihrer Kündigung. Wir werden die Rückerstattung auf die gleiche Kreditkarte vornehmen, mit der Sie sich angemeldet haben.

4.5     Wenn Sie während der Kündigungsfrist ein Fahrzeug gemietet haben und Ihre Kündigungsfrist während der Mietdauer abläuft,

4.6     dann werden wir den Mietbetrag nicht zurückerstatten; und

4.7     wir behalten anteilsmässig den Betrag für das Abonnement vom Zeitpunkt des Abschlusses bis zur Kündigung.

 

5.       Mieten eines Fahrzeuges

5.1     Mietbedingungen für Fahrzeuge

5.1.1 Der berechtigte Fahrer eines Fahrzeuges muss die folgenden Bedingungen erfüllen:

-   eine voll geschäftsfähige Person im Alter von mindestens 18 Jahren sein;

-   einen festen Wohnsitz in der Schweiz oder im Ausland haben; 

-   über einen gültigen Führerausweis verfügen;

-   in den letzten fünf (5) Jahren keinen Führerausweis-Entzug gehabt haben.

5.1.2  Ubeeqo behält sich das Recht vor, eine Anmeldung ohne Nennung von Gründen abzulehnen. Ebenso darf Ubeeqo  Fahrzeugreservierungen stornieren, wenn eine Verpflichtung verletzt wird oder generell, wenn die Reservierung ungewöhnlich, riskant oder suspekt scheint.

5.1.3  Ein berechtigter Fahrer darf nur ein einziges Fahrzeug innerhalb desselben Zeitfensters reservieren.

 

5.2     Änderungen oder Stornierungen der Fahrzeugmiete

5.2.1  Wenn Sie oder der berechtigte Fahrer die Reservierung eines Fahrzeuges ändern möchten, z.B. die Buchung verlängern oder verkürzen, dann kann dies vor der Rückgabezeit des Fahrzeuges noch angepasst werden, indem Sie entweder auf der Ubeeqo-Webseite auf die Schaltfläche "Ändern" der Reservierung klicken oder den Ubeeqo Terminal im Fahrzeug benutzen. Die Kosten für die Änderung der Reservierung (je nachdem, welche Änderung vorgenommen wird) sind in der Gebührenliste aufgeführt.

5.2.2  Wenn Sie oder der berechtigte Fahrer die Fahrzeugmiete stornieren möchten, können Sie dies vor Beginn der Nutzung des Fahrzeuges tun, indem Sie auf die Schaltfläche "Stornieren" der Reservierung klicken. Die Kosten für die Stornierung sind in der Gebührenliste aufgeführt.

5.2.3  Sollte das gebuchte Fahrzeug nach Bestätigung Ihrer Reservierung nicht verfügbar sein, wird Ubeeqo sich so schnell wie möglich um einen Ersatz bemühen und

5.2.3.1   eine ähnliche oder höhere Fahrzeugkategorie ohne Aufpreis bereitstellen; oder

5.2.3.2   eine niedrigere Fahrzeugkategorie bereitstellen, in diesem Fall wird Ihnen ein Rabatt auf Ihre Miete gewährt.

5.2.3.3   Wenn wir trotz unseren angemessenen Bemühungen nicht in der Lage sind, ein geeignetes alternatives Fahrzeug zu beschaffen und bereitzustellen, das innerhalb einer Stunde nach Ihrer bestätigten Abfahrtszeit verfügbar ist, werden Ihnen die Kosten für Ihre Reservierung erstattet.

 

6.       Übernahme und Miete des Fahrzeuges

6.1     Zugang zum Fahrzeug

Sobald die Reservierung von Ubeeqo bestätigt wurde, kann der berechtigte Fahrer zum gebuchten Datum und Uhrzeit am vereinbarten Standort das Fahrzeug öffnen:

6.1.1  durch die Vorlage einer Schlüsselkarte auf den Kartenleser; oder

6.1.2  durch Anklicken des Symbols "Meine Reservierung aktivieren", entweder über die mobile Version der Ubeeqo-Webseite oder über die mobile App.

Nachdem Sie die Anweisungen des Ubeeqo Carsharing-Terminals befolgt haben, kann der berechtigte Fahrer nun das Fahrzeug mit dem Fahrzeugschlüssel, welcher im Terminal steckt, starten oder das Fahrzeug abschliessen.

 

6.2     Zustandsbericht bei der Abholung des Fahrzeuges

6.2.1  Ein Zustandsbericht, der als aktuell erachtet wird, wird mit der Reservierungsbestätigung mitgeschickt.

6.2.2  Bei der Abholung des Fahrzeuges muss der berechtigte Fahrer eine Sichtprüfung des Fahrzeuges durchführen und folgendes überprüfen:

6.2.2.1   alle im Zustandsbericht aufgeführten Fahrzeugdokumente und Zubehörteile sind vorhanden;

6.2.2.2   das Fahrzeug ist einigermassen sauber;

6.2.2.3   wenn es sich um ein Benzin-/Dieselfahrzeug handelt, dass der Tank mindestens ein Viertel (1/4) voll ist;

6.2.2.4   sein Zustand (innen und aussen) dem im Zustandsbericht angegebenen entspricht.

Falls ein Fehler im Bericht ist oder eine Beschädigung am Fahrzeug entdeckt wird, die noch nicht im Bericht erfasst ist, oder der Zustandsbericht gänzlich fehlt, kontaktieren Sie bitte den Kundendienst (siehe Artikel 16).

6.2.3  Wenn Sie oder der berechtigte Fahrer uns allfällige neuen Mängel oder Schäden nicht melden, dann gilt das Fahrzeug als so übernommen wie im Zustandsbericht beschrieben.

Wenn Sie es unterlassen den Kundendienst zu informieren, dass der Zustandsbericht fehlt oder dass neue Schäden festgestellt wurden, dann haften Sie für alle Schäden am Fahrzeug bis zur Höhe des Selbstbehaltes, wenn die Schäden nach Ihrer Miete entdeckt und gemeldet werden.

 

6.3     Verwendung des Fahrzeuges

6.3.1  Instandhaltung des Fahrzeuges

6.3.1.1   Während Ihrer Fahrzeugmiete verpflichten Sie und der berechtigte Fahrer sich, das Fahrzeug verantwortungsbewusst zu nutzen und alle notwendigen und angemessenen Massnahmen zu ergreifen, um das Fahrzeug in gutem Zustand zu halten.

6.3.1.2   Die laufende Fahrzeugwartung wird von Ubeeqo ausserhalb allfälliger Fahrzeug-mieten durchgeführt.

6.3.1.3   Für den Fall, dass ein Problem auftritt, welches die weitere Nutzung des Fahrzeuges unmöglich macht (z.B. komische Geräusche, Warnanzeigen auf dem Armaturenbrett oder ähnliches) verpflichten Sie sich, den Kundendienst umgehend zu informieren (siehe Artikel 16 unten), um das weitere Vorgehen zu besprechen.

6.3.1.4   Sie und der berechtigte Fahrer verpflichten sich, das Fahrzeug zu pflegen, immer abzuschliessen und es an einem sicheren Parkplatz abzustellen, wenn es nicht benutzt wird. 

6.3.1.5   Es ist strengstens verboten:

6.3.1.5.1   im Fahrzeug zu rauchen;

6.3.1.5.2   das Fahrzeug zum Transport von Tieren zu verwenden mit Ausnahme von Assistenztieren für Behinderte; 

6.3.1.5.3   das Fahrzeug ungewöhnlich schmutzig zu hinterlassen (Müll im Fahrzeug, verschmutzte Sitze, Schlamm an der Karosserie, etc.);

6.3.1.5.4   ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Ubeeqo Werbung oder Aufkleber auf dem Fahrzeug anzubringen;

6.3.1.5.5   das Fahrzeug ausserhalb der Schweiz und deren Nachbarländer ohne vorherige Zustimmung von Ubeeqo zu fahren.

Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen wird Ihnen eine Gebühr in Rechnung gestellt, die in der Gebührenliste aufgeführt ist.

 

6.3.2  Verwendung des Fahrzeuges

Das Fahrzeug muss bestimmungsgemäss verwendet werden und darf insbesondere nicht benutzt werden:

6.3.2.1   wenn es überlastet ist (z.B.  bei mehr Passagieren als zulässig oder bei einer Ladung, die die maximale Nutzlast des Fahrzeuges überschreitet);

6.3.2.2   um andere Fahrzeuge oder Anhänger zu ziehen oder zu schieben;

6.3.2.3   zur Beförderung gefährlicher, brennbarer oder explosiver Güter oder Waren;

6.3.2.4   abseits von befestigten Strassen;

6.3.2.5   zur Beförderung von Gütern oder Personen gegen Entgelt;

6.3.2.6   für jede öffentliche Personenbeförderung;

6.3.2.7   um Fahrstunden zu geben;

6.3.2.8   um an einem Fahrzeugrennen oder einer Rallye oder einem anderen sportlichen Einsatz teilzunehmen;

6.3.2.9   für eine Untervermietung, gegen Geld oder kostenlos;

6.3.2.10 für rechtswidrige Zwecke oder um vorsätzlich eine Straftat zu begehen. Jegliche riskante, unvorsichtige oder fahrlässige Nutzung des Fahrzeuges ist verboten.

6.3.3  Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer benutzt werden. Sie verpflichten sich:

6.3.3.1   als Firma, dass jeder Fahrer ordnungsgemäss zum Führen des Fahrzeuges berechtigt ist. Fahrer, die nur Fahrzeuge mit einem Automatikgetriebe fahren können, dürfen unter keinen Umständen ein Fahrzeug mit einem Schaltgetriebe fahren; und

6.3.3.2   Sie sind vollumfänglich für die Nutzung des Fahrzeuges haftbar und garantieren in jedem Fall.

6.3.4  Sie und die berechtigten Fahrer verpflichten sich, nicht in einem Zustand übermässiger Müdigkeit oder unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, die die Konzentration beeinträchtigen, oder anderen legalen oder illegalen Substanzen zu fahren, die die  Fähigkeiten so weit verändern, dass  der Fahrer das Fahrzeug nicht mehr kontrollieren kann oder seine Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt.  

6.3.5  Wenn sich Kinder unter 12 Jahren im Fahrzeug befinden, verpflichten Sie sich, Booster, Kindersitze und alle anderen erforderlichen Kinderschutzmassnahmen selbst mitzunehmen und diese gemäss den Anweisungen des Herstellers zu installieren.

6.3.6  Jede Nichteinhaltung dieser Anweisungen durch Sie oder einen anderen zugelassenen Fahrer kann dazu führen, dass die Versicherungs- und Schutzbestimmungen beeinträchtigt und/oder ungültig werden, und Sie sind für alle angemessenen Kosten für nachteilige Folgen, Verluste und/oder Schäden, die dadurch entstehen können, verantwortlich und haftbar.  Darüber hinaus behalten wir uns das Recht vor, die sofortige Rückgabe des Fahrzeuges zu verlangen, wenn der abgeschlossene und/oder optionale Versicherungsschutz und die ergänzenden Dienstleistungen beeinträchtigt und/oder ungültig werden.

 

6.4     Unfall oder technischer Ausfall

6.4.1  Vorgehen bei einem technischen Defekt

6.4.1.1   Wenn eine Warnleuchte auf dem Armaturenbrett erscheint oder das Fahrzeug während der Mietzeit einen Fehler aufweist, muss der Kundendienst kontaktiert werden.

6.4.1.2   Wenn das Fahrzeug während der Mietzeit ausfällt oder an einem Unfall beteiligt ist, wird der Pannendienst versuchen, das Fahrzeug wieder fahrtüchtig zu machen.

6.4.1.2.1   Wenn das Fahrzeug nicht repariert werden kann, stellen wir Ihnen (wenn möglich) für den Rest der Mietzeit ein alternatives Fahrzeug mit gleichwertiger Ausstattung und Grösse zur Verfügung; oder

6.4.1.2.2   Wenn wir das Fahrzeug nicht reparieren oder Ihnen kein anderes Fahrzeug zur Verfügung stellen können, erstatten wir Ihnen anteilsmässig den Teil der Miete, die nicht verwendet wurde.

 

6.4.2  Im Falle eines Unfalls oder eines Vorfalls

6.4.2.1   Wenn es einen Unfall/einen Vorfall gibt, müssen Sie oder der berechtigte Fahrer umgehend den Kundendienst anrufen, Tel.  +41 44 804 90 33.

Wenn Sie dies nicht tun oder das Fahrzeug weiterhin nutzen, sind Sie für alle Verluste und/oder Schäden am Fahrzeug oder an einem Dritten verantwortlich, die sich aus der Nutzung des Fahrzeuges ergeben, sowie für alle anwendbaren Schadens- oder Verlustgebühren und die  in der Gebührenliste genannten Gebühren.

6.4.2.2   Wenn wir der Ansicht sind, dass der Unfall oder Vorfall durch Fahrlässigkeit, vorsätzlichen Missbrauch oder einen Verstoss gegen diese Mietbedingungen durch Sie und/oder den berechtigten Fahrer und/oder einen unbefugten Fahrer verursacht wurden und/oder unser Kollisionsschadenschutz nicht anwendbar ist oder durch eine Handlung oder Unterlassung ungültig wird (bitte beachten Sie die Versicherungs- und Schutzbestimmungen in Artikel 9 für weitere Informationen darüber, wann unser Kollisionsschadenschutz gilt und wann er ungültig wird), dann behalten wir uns das Recht vor, Ihnen die Kosten der Wiederherstellung in voller Höhe in Rechnung zu stellen und Sie sind verpflichtet, diese zu zahlen.

6.4.2.3   Wenn Sie oder ein berechtigter Fahrer einen Unfall/Vorfall haben, dann müssen Sie oder dieser berechtigte Fahrer

6.4.2.3.1   die entsprechenden Gebühren gemäss der Gebührenliste zahlen;

6.4.2.3.2   gegenüber Dritten keine voreilige Verantwortung zugeben oder übernehmen;

6.4.2.3.3   die Namen, Adressen und Telefonnummern aller Beteiligten, einschliesslich Zeugen, einholen und uns mitteilen;

6.4.2.3.4   das Fahrzeug sichern und der Polizei sofort Bescheid geben, wenn jemand verletzt ist, die Strasse blockiert ist oder wenn Gegenstände beschädigt wurden;

6.4.2.3.5   den Kundendienst sofort telefonisch über den Unfall oder Vorfall informieren, Tel. +41 44 804 90 33;

6.4.2.3.6   das Unfallprotokoll, welches im Handschuhfach ist, ausfüllen und zurücksenden.

6.4.2.4   Sie werden sich nach besten Kräften bemühen, uns vollständige Informationen über alle Dritten und Fahrzeuge Dritter zur Verfügung zu stellen, die an dem Unfall/Vorfall mit unserem Fahrzeug beteiligt waren. Andernfalls kann die Versicherungsdeckung oder eine allfällige Reduktion des Selbstbehaltes hinfällig werden (sofern Sie diese Zusatzversicherung abgeschlossen hatten).

6.4.2.5   Sie werden auf unsere Aufforderung hin alles tun, was zumutbar und rechtmässig von uns verlangt wird, und erlauben uns Ihren Namen bzw. den Namen des berechtigten Fahrers zur Durchsetzung von Rechten oder Rechtsbegehren gegen Personen im Zusammenhang mit dem Fahrzeug bekannt zu geben.

 

6.5     Einhaltung der Verkehrsregeln

6.5.1  Während der Mietzeit müssen Sie und/oder der berechtigte Fahrer alle Führerscheinvorschriften sowie alle Verkehrsgesetze und geltenden Vorschriften in dem Land, in dem das Fahrzeug gefahren wird, einhalten.

6.5.2  In diesem Zusammenhang haftet der berechtigte Fahrer für alle Verstösse und ist verpflichtet, alle fälligen Beträge für einen Verstoss oder eine Verletzung der geltenden Strassenverkehrsordnung zu zahlen.

6.5.3  Während der Mietzeit sind Sie und/oder der berechtigte Fahrer für alle anfallenden Kosten verantwortlich und müssen diese selbst begleichen:

6.5.3.1   alle Parkgebühren, ausländische Vignetten und Autobahngebühren, etc. und/oder

6.5.3.2   Parkgebühren und Parkbussen, Geschwindigkeitsbussen, Bussen für das Nichteinhalten von Verkehrsregeln, Abschleppkosten bei Falschparken, etc., die von einer zuständigen Behörde oder Organisation erhoben werden.

6.5.3.2.1   Jedes Mal, wenn wir uns mit Korrespondenz im Zusammenhang mit solchen Verstössen befassen, berechnen wir Ihnen unsere Verwaltungsgebühr, wie in der Gebührenliste beschrieben.

6.5.3.2.2   Wenn wir eine Busse erhalten, die während Ihrer Mietdauer ausgestellt wurde wegen eines Verstosses gegen die Verkehrsregeln oder wegen Falschparkens, dann übertragen wir die Haftung für die Busse auf Sie bzw. den betroffenen Fahrer, indem wir der zuständigen Behörde die Identität und Kontaktdaten mitteilen. Damit werden Sie oder der berechtigte Fahrer für die Zahlung und alle künftige Korrespondenz mit der ausstellenden zuständigen Behörde verantwortlich.

Sowohl Sie als auch jeder andere berechtigte Fahrer stimmen zu, dass wir die zuständige Behörde über die persönlichen Daten informieren dürfen, um die Haftung auf den Verantwortlichen zu übertragen.

 

6.6     Reichweite des Fahrzeuges

6.6.1  Benzin-/Dieselfahrzeuge

6.6.1.1   Verpflichtung zum Tanken des Fahrzeuges

6.6.1.1.1   Für den Fall, dass das Fahrzeug getankt werden muss, finden Sie im Handschuhfach beim Terminal eine Tankkarte unseres Tankstellen-Partners. Wenn immer möglich soll bei diesem Anbieter getankt werden.

6.6.1.1.2   Sollte es keine Tankstelle unseres Partners in unmittelbarer Nähe haben, können Sie bzw. der berechtige Fahrer das Fahrzeug mit eigenen Zahlungsmitteln betanken. Gegen Einreichung der Quittung an support@ubeeqo.ch vergüten wir Ihnen den bezahlten Betrag (max. CHF 30) zurück.

6.6.1.1.3   Unsere Tankkarte ist nur für die Bezahlung von Kraftstoff bestimmt. Sollte diese auch für die Begleichung von anderen Waren benutzt werden, werden wir Ihnen diese Kosten vollumfänglich weiterverrechnen.  Zudem belasten wir ihnen eine Gebühr für den Missbrauch der Tankkarte gemäss der Gebührenliste.

6.6.1.2   Betanken des Fahrzeuges mit einem ungeeigneten Kraftstoff

Wenn Sie oder der berechtigte Fahrer das Fahrzeug mit dem falschen Kraftstofftyp betanken, werden Ihnen alle Schäden, die dem Fahrzeug dadurch entstehen, zuzüglich einer Verwaltungsgebühr, die in der Gebührenliste aufgeführt ist, in Rechnung gestellt.

6.6.1.2.1   Wenn Sie schon beim Betanken merken, dass Sie den falschen Treibstoff genommen haben, kontaktieren Sie umgehend den Kundendienst.

6.6.1.2.2   Sind Sie bereits gefahren und das Fahrzeug bleibt stehen, unternehmen Sie die gleichen Schritte wie bei einer Panne/Unfall.  Informieren Sie umgehend den Kundendienst.

6.6.1.2.3   Alle Reparaturen werden Ihnen in Rechnung gestellt, zuzüglich einer Verwaltungsgebühr, deren Höhe in der Gebührenliste angegeben ist.

 

6.6.2  Elektrofahrzeuge

6.6.2.1   Wenn es sich bei dem Fahrzeug um ein Elektrofahrzeug handelt, können Sie oder der berechtigte Fahrer das Fahrzeug während der Mietzeit mit dem im Fahrzeug mitgelieferten Ladekabel aufladen.

6.6.2.2   Wenn die Batterie des Fahrzeuges während der Mietzeit völlig leer wird, verpflichten Sie oder der berechtigte Fahrer sich, unverzüglich den Kundendienst zu informieren. Sie haften für alle Schäden am Fahrzeug-Ladesystem und für alle Kosten, die sich aus einer solchen Panne ergeben, es sei denn, das Ladekabel war nicht im Fahrzeug oder funktionierte nicht ordnungsgemäss.

6.6.2.3   Wenn Sie oder der berechtigte Fahrer das Ladekabel nicht zurückgeben, wird Ihnen zusätzlich zu den Kosten für den Ersatz des Ladekabels eine Gebühr für den Verlust des Ladekabels für Elektrofahrzeuge gemäss der Gebührenliste in Rechnung gestellt.

 

7.       Rückgabe des Fahrzeuges

7.1     Sie oder der berechtigte Fahrer müssen das Fahrzeug am vereinbarten Tag, zur vereinbarten Zeit am Standort zurückgeben, und zwar in dem Zustand, in dem wir es Ihnen zu Beginn der Mietzeit zur Verfügung gestellt haben.

7.2     Die Mietdauer endet, wenn Sie oder der autorisierte Fahrer:

7.2.1    das Fahrzeug am vereinbarten Standort abgestellt haben; und

7.2.2    der Schlüssel zurück in den Ubeeqo Carsharing-Terminal gesteckt ist;

7.2.3    und eine der folgenden Handlungen durchgeführt hat:

7.2.3.1 die persönliche Schlüsselkarte über den Kartenleser des Fahrzeuges geführt hat; oder

7.2.3.2 auf das Feld "Meine Reservierung beenden" in der Ubeeqo App geklickt hat; oder

7.2.3.3 den Anweisungen des interaktiven Sprachservers gefolgt ist.

7.3     Bei der Rückgabe des Fahrzeuges müssen Sie oder der berechtigte Fahrer das Fahrzeug nach neuen Schäden inspizieren und den Kundendienst informieren, sollte ein neuer Schaden entdeckt worden sein.

7.4     Wird ein Fahrzeug schmutzig zurückgegeben, behalten wir uns das Recht vor, die Reinigung in Rechnung zu stellen gemäss unserer Gebührenliste.

7.5     Im Falle eines Benzin/Diesel-Fahrzeuges: Das Fahrzeug muss mit mindestens einem Viertel (1/4) vollen Kraftstofftanks zurückgegeben werden, oder es wird Ihnen die  in der Gebührenliste angegebene Gebühr berechnet, wenn Sie das Fahrzeug nicht mit der erforderlichen Kraftstoffmenge zurückgeben.

7.6     Im Falle eines Elektrofahrzeuges: Das Fahrzeug muss an die am Standort vorgesehene Ladestation angeschlossen werden, andernfalls wird Ihnen in der Gebührenliste angegebene Gebühr berechnet.

7.7     Bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl der persönlichen Schlüsselkarte verpflichten Sie oder der berechtige Fahrer sich, den Kundendienst unverzüglich zu informieren.

7.8     Im Falle eines Verlustes, einer Beschädigung oder eines Diebstahls des Fahrzeug-Schlüssels verpflichten Sie oder der berechtigte Fahrer sich, unverzüglich den Kundendienst zu informieren. Ihnen werden die Kosten für den Ersatzschlüssel  zusammen mit der in der Reparaturkosten-Übersicht /leichte Schäden für den Verlust oder Diebstahl des Schlüssels angegebenen Gebühr in Rechnung gestellt.

7.9     Wenn Sie oder der berechtigte Fahrer bei der Rückgabe des Fahrzeuges die bei der Reservierung gewählte Kilometerzahl oder den gewählten Mietzeitraum überschritten haben und Sie keine Verlängerung des Fahrzeuges vereinbart haben, werden Ihnen alle zusätzlichen Kilometer und Stunden in Rechnung gestellt. Im Falle einer verspäteten Rückgabe des Fahrzeuges wird Ihnen die  in der Gebührenliste angegebene Gebühr für die späte Rückgabe in Rechnung gestellt, und wenn der Schaden, den wir erleiden, grösser ist als die Gebühr, weil wir z.B. dem nächsten Kunden eine Entschädigung zahlen müssen, dann verrechnen wir Ihnen den  gesamten entstandenen Schaden.

 

8.       Schäden am Fahrzeug

8.1     Bei der Rückgabe des Fahrzeuges (Artikel 7) stellen Sie sicher, dass Schlüssel, Tankkarte, Zubehör und Fahrzeugdokumente wieder im Fahrzeug sind und Sie es so zurückgeben, wie Sie es übernommen haben.

8.2     Wenn Sie die in Artikel 8.1 genannte Verpflichtung in irgendeiner Weise nicht erfüllen, sind wir berechtigt:

8.2.1  das Fahrzeug nach unserem Ermessen zu reparieren, damit es wieder in den ursprünglichen Zustand gelangt; und

8.2.2  Sie sind verpflichtet, eine Verwaltungsgebühr gemäss Gebührenliste zu zahlen, unabhängig davon, ob der Schaden von Ihnen oder einem Dritten verursacht wurde (einschliesslich eines Dritten, mit dem Sie einen Unfall hatten).

8.2.2.1   Ist der Schaden durch unser Versicherungspaket gemäss Artikel 9 dieser Mietbedingungen (Versicherung des Fahrzeuges) versichert, dann reduziert sich der zu zahlende Betrag auf den vereinbaren Selbstbehalt; 

8.2.2.2   Die Kosten fallen weg, wenn der Schaden durch unser Verschulden oder unsere Fahrlässigkeit oder unsere Verletzung dieser Mietbedingungen verursacht wurde; oder

8.2.2.3   wenn wir eine Zahlung von einem haftenden Dritten erhalten haben, soweit in Artikel 8.2.3 beschrieben.

8.2.3  Wenn Sie die Verwaltungsgebühren gemäss Artikeln 8.2.2 bezahlt haben und

8.2.3.1   ein Dritter zugibt oder später von einem zuständigen Gericht festgestellt wird, dass er für einen Teil oder den gesamten Schaden verantwortlich ist; und

8.2.3.2   Wir Beträge von dem Dritten oder dem Drittversicherer eingefordert haben, prüfen wir, ob wir mehr als unseren Gesamtschaden eingefordert haben und Ihnen gegebenenfalls eine Rückerstattung leisten.

Schäden, die nach der Rückgabe des Fahrzeuges und in Ihrer Abwesenheit festgestellt wurden:

8.3.     Wenn ein Schaden festgestellt wird bei der Routinekontrolle, bei der Reinigung des Fahrzeuges oder durch den nachfolgenden Mieter, senden wir Ihnen die folgenden Dokumente per E-Mail oder Post zu:

8.3.1  Details zum festgestellten Schaden;

8.3.2  Bilder des Schadens; und

8.3.3  eine Rechnung mit den entsprechenden Gebühren.

 

8.4 Abfrage der Schadensbeträge:

8.4.1     Sie haben vierzehn (14) Tage Zeit ab dem Datum, um Ihre Haftung für den festgestellten Schaden und/oder die von uns erhobenen Gebühren anzufechten. Wenn Sie innerhalb dieser Frist von vierzehn (14) Tagen nicht widersprechen, stellen wir Ihnen die Gebühren in Rechnung und belasten die Kreditkarte, die Sie uns zum Zeitpunkt der Reservierung bekannt gegeben haben:

8.4.1.1   entweder die in den Artikeln 8.5 genannten Kosten oder

8.4.1.2   den Selbstbehalt, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist.

 

8.5      Art des Schadens

8.5.1 Leichte Schäden

8.5.1.1 Wir unterscheiden zwischen leichten und schweren Schäden. Leichte Schäden sind kleinere Beschädigungen am Fahrzeug (oder der Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Fahrzeugschlüssels, des Zubehörs, des Terminals oder der Dokumentation im Fahrzeug). Die leichten Schäden sind in der Reparaturkosten-Übersicht aufgelistet.

8.5.1.2 Für leichte Schäden, die das Fahrzeug während Ihrer Mietzeit erleidet, werden wir

8.5.1.2.1 die im Voraus vereinbarte(n) Pauschale(n), die in der Tabelle der Reparaturkosten- Übersicht aufgeführt sind, belasten;

8.5.1.2.2   sowie eine Verwaltungsgebühr, die in der Gebührenliste aufgeführt ist, verrechnen.

 

8.5.2  Schwere Schäden

8.5.2.1    Was nicht unter leichtem Schaden aufgeführt ist, gilt als schwerer Schaden.

8.5.2.2 Erleidet das Fahrzeug während Ihrer Mietzeit einen schweren Schaden, dann verpflichten Sie sich:

8.5.2.2.1 uns den gesamten Schaden zu zahlen

8.5.2.2.2 sowie folgende Gebühren zu übernehmen:

8.5.2.2.2.1 eine Nutzungsausfallgebühr für den Ertragsverlust während der Reparatur des Fahrzeuges. Wir berechnen die Nutzungsausfallgebühr auf Basis des Tagesmietpreises.

8.5.2.2.2.2 eine Verwaltungsgebühr, die in der Gebührenliste aufgeführt ist.

 

8.5.3 Totalschaden

8.5.3.1   Wenn wir einen Schaden am Fahrzeug als so schwerwiegend einschätzen, dass eine Reparatur nicht mehr sinnvoll ist, sprechen wir von einem Totalschaden. Im Falle eines Totalschadens

8.5.3.2   verrechnen wir den Wert des Fahrzeuges vor dem Unfall und etwaige Transportkosten für das Fahrzeug, abzüglich der Beträge, die wir für das beschädigte Fahrzeug noch erhalten;

Wir verrechnen Ihnen:

8.5.3.3   eine Nutzungsausfallgebühr für das Fahrzeug, welches nicht mehr länger eingesetzt werden kann. Wir berechnen die Nutzungsausfallgebühr auf Basis des Tagesmietpreises, angepasst an die geschätzte prozentuale Auslastung unserer Flotte, die vierteljährlich berechnet wird;

8.5.3.4   eine Gebühr für den technischen Einsatz (diese ist in der Gebührenliste beschrieben); und

8.5.3.5   eine Verwaltungsgebühr, die in der Gebührenliste aufgeführt ist.

 

8.6     Schäden an Dritten

Sofern Ihr Fahrzeug während der Mietzeit nicht durch eines unserer Schutzpakete (das automatisch eine Haftpflichtversicherung beinhaltet) versichert ist, sind Sie für die Kosten aller Schäden verantwortlich, die Sie einer anderen Partei zufügen, an deren Eigentum, deren Fahrzeug, und für alle nicht versicherten Verluste, die anderweitig während der Mietzeit entstehen. 

 

9.       Versicherung des Fahrzeuges

9.1     Obligatorische Haftpflichtversicherung

Wir (Ubeeqo) sind rechtlich verpflichtet, alle unsere Fahrzeuge für Schäden gegenüber Dritten zu versichern. Wir haben unsere Haftpflichtversicherungen bei den führenden Versicherern der Branche abgeschlossen und sie sind automatisch in unserem Carsharing-Service eingeschlossen.

9.1.1  Was ist versichert?

Sie sowie die berechtigten Fahrer sind für die finanziellen Folgen eines Ereignisses mit Dritten, die während Ihrer Miete passiert ist, versichert. 

9.1.1.1   Körperverletzung oder Tod von Dritten; und

9.1.1.2   Sachschäden am Eigentum von Dritten sowie die Verluste und Kosten, die sich aus dem Schaden ergeben.

9.1.2      Was ist von der Deckung ausgeschlossen?

Die Haftpflichtversicherung deckt nicht:

9.1.2.1   Körperverletzung oder Tod, den Sie oder der berechtigte Fahrer bei der Kollision erleiden;

9.1.2.2   Schäden oder Verluste an Gegenständen, die im oder auf dem Fahrzeug mitgeführt werden; oder

9.1.2.3   alle am Fahrzeug verursachten Schäden.

9.1.3  Wie hoch ist Ihr Selbstbehalt bei der Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten?

9.1.3.1   Sofern Sie keine Verletzung geltender Gesetze begangen haben, sind Sie für die finanziellen Kosten gegenüber Dritten gedeckt, die sich aus einer Kollision ergeben, die Sie verursacht haben.

9.1.3.2   Wenn Sie jedoch diese Gesetze nicht eingehalten haben, kann unser Versicherer, während er seinen Verpflichtungen gegenüber Dritten aus unserer Haftpflichtversicherungspolice nachkommt, von Ihnen einen Teil oder alle Kosten, die er an diesen Dritten als Folge des Vorfalls gezahlt hat, zurückfordern.

9.1.4  Wie können Sie uns benachrichtigen?

Bei Ereignissen, an denen Dritte beteiligt sind, sind Sie verpflichtet, das Unfallprotokoll ordnungsgemäss auszufüllen und zu unterschreiben, so dass uns alle relevanten Details sowohl über den Vorfall als auch über den Dritten bekannt sind. Das Unfallprotokoll ist uns so schnell wie möglich, aber spätestens innerhalb von fünf (5) Werktagen nach dem Vorfall, zu übermitteln.  

 

9.2     Kollisionsschäden

Der Schutz vor Kollisionsschäden begrenzt Ihr finanzielles Risiko für Schäden am Fahrzeug, während es sich in Ihrer Obhut befindet. Der Schutz vor Kollisionsschäden ist im Mietpreis inbegriffen und, sofern Sie die geltenden Gesetze und diese Mietbedingungen einhalten, übernehmen wir die Kosten für Schäden am Fahrzeug, die den Selbstbehalt überschreiten.

9.2.1  Was ist versichert?

Versichert ist, wenn

9.2.1.1   Sie mit einem festen oder beweglichen Objekt kollidieren; oder

9.2.1.2   das Fahrzeug während der Fahrt oder der Nutzung durch Vandalismus beschädigt wird; oder

9.2.1.3   Glas (einschliesslich Schiebedächer oder Panoramadächer), Leuchten oder Reflektoren beschädigt oder zerbrochen sind oder Reifen beschädigt sind.

9.2.1.4 Das Fahrzeug unterliegt den Folgen von Ereignissen, die als Naturkatastrophen im Sinne des schweizerischen Rechts eingestuft werden.

9.2.2  Was ist vom Schutz ausgeschlossen?

9.2.2.1   Nicht versichert sind folgende Ereignisse:

9.2.2.1.1   bei fahrlässigem Handeln von Ihnen oder dem berechtigten Fahrer; oder

9.2.2.1.2   Schäden durch eine Explosion oder einen Brand im (oder am) Fahrzeug, weil Sie es zum Transport gefährlicher Güter verwendet haben; oder

9.2.2.1.3   Schäden durch eine Parkschranke oder Kollision mit einem anderen hohen Objekt;

9.2.2.1.4   vollständiger oder teilweiser Diebstahl des Fahrzeuges oder Beschädigungen durch Vandalismus, während das Fahrzeug unbeaufsichtigt geparkt war;

9.2.2.1.5   Schäden, die aufgrund Ihrer Fahrlässigkeit oder durch die Fahrlässigkeit Ihrer Fahrgäste passiert sind;

9.2.2.1.6   Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Fahrzeugschlüssels;

9.2.2.1.7   Verlust oder Beschädigung des Eigentums, das im oder auf dem Fahrzeug transportiert wurde während der Miete.

9.2.3  Was Sie tun müssen, um in den Genuss des Schutzes zu kommen

Sie müssen:

9.2.3.1   diese Mietbedingungen und alle anwendbaren Verkehrsvorschriften jederzeit einhalten, wenn Sie das Fahrzeug führen;

9.2.3.2   uns innerhalb von 24 Stunden nach dem Datum, an dem sich der Vorfall ereignet hat, und auf jeden Fall vor dem Ende Ihrer Miete, informieren. Sie müssen uns auch ein vollständig ausgefülltes Unfallprotokoll und/oder jedes andere Dokument, welches nützlich sein könnte, zukommen lassen.

9.2.4  Wie hoch ist der Selbstbehalt?

Unter der Voraussetzung, dass Sie die Mietbedingungen und die geltenden Strassenverkehrsbestimmungen und/oder persönlichen Führerscheinbeschränkungen eingehalten haben, ist der Höchstbetrag, den Sie uns zahlen müssen, der Selbstbehalt zuzüglich der Verwaltungsgebühr.

 

9.3     Personeninsassenversicherung

Der Fahrer und die Insassen sind im Fall von Unfall, Invalidität und Tod über die Personeninsassenversicherung gedeckt.

 

10.     Kosten für Ubeeqo Carsharing

 Die Anmeldung zur Nutzung des Ubeeqo Carsharing-Service ist kostenlos. Verrechnet werden die Stunden und Kilometer. Wenn Sie sich danach für ein Abonnement entscheiden, kommt eine regelmässige Abonnements-Gebühr dazu.

In allen Fällen verpflichten Sie sich, die unten angegebenen und jeweils in der Gebührenliste näher erläuterten Beträge zu zahlen:

 

11.     Zahlung

11.1   Zahlung des Abonnements

Die Zahlung erfolgt direkt über Ihre Kreditkarte.

11.2   Zahlung der Miete

Wenn Sie eine Privatperson sind: Die fälligen Beträge für Ihre Fahrzeugmiete werden direkt auf die im Ubeeqo-Konto registrierte Kreditkarte belastet.

Wenn Sie ein Unternehmen sind: Die Zahlung unterliegt den Bedingungen einer separaten Vereinbarung zwischen uns.

11.3   Diverses

Wenn Sie am Ende der Mietzeit eines Fahrzeuges einen Betrag schulden, werden die fälligen Beträge auf die im Ubeeqo-Konto registrierte Kreditkarte belastet, wenn Sie eine Privatperson sind.

Alle zusätzlichen Beträge, die in Bezug auf Bussen, Strafen und Kosten für Ubeeqo fällig werden, werden separat belastet.

11.4   Rechnungsstellung

11.4.1    Wir stellen am Ende der Mietdauer eine Abrechnung aus.

11.4.2    Sie verpflichten sich, uns eine Änderung Ihrer Kreditkarte so schnell wie möglich mitzuteilen. Sie verpflichten sich ausserdem, Folgendes zu tun:

Kontaktieren Sie den Kundendienst mindestens 7 Tage vor Ablauf Ihrer Karte, um uns die notwendigen Informationen mitzuteilen (siehe Artikel 16).

11.4.3    Im Falle der Nichteinhaltung dieser Verpflichtung behalten wir uns das Recht vor, den Zugang zum Ubeeqo Carsharing-Service bis zur Lösung der Situation auszusetzen. In diesem Zusammenhang wird keine Ermässigung des Betrags des Abonnements fällig.

 

12.     Kündigung des Abonnements

12.1   Kündigung bei Nichteinhaltung einer vertraglichen Verpflichtung

12.1.1    Jede Partei kann das Abonnement kündigen, indem sie der säumigen Partei eine Frist von fünfzehn (15) Tagen setzt, um den Fall zu beheben, oder dass sie gegen ihre vertraglichen Verpflichtungen aus diesen Mietbedingungen und/oder dem separaten Vertrag verstösst, wenn die säumige Partei eine juristische Person ist.

12.1.2    Wird die Verpflichtung nicht innerhalb der angegebenen Frist behoben, so erlischt das Abonnement.

12.2   Kündigung bei wesentlichen Verstössen

Jede Partei kann das Abonnement sofort durch schriftliche Mitteilung (mit Empfangs-bestätigung) kündigen, wenn eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unmöglich wird.

 

12.3   Kündigung

Sie können Ihr Abonnement jederzeit kündigen. Eine teilweise Rückerstattung der im Zusammenhang mit dem Abonnement gezahlten Gebühren ist nicht möglich. Alle Gebühren, die uns zustehen, müssen unverzüglich bezahlt werden. Um das Abonnement zu kündigen, ändern Sie in Ihrem Profil einfach das Preis-Modell.

 

13.   Haftung

13.1   Nichts in diesen Abonnements- und Mietbedingungen schränkt die Haftung von Ubeeqo ein für den Tod oder Körperverletzung oder schliesst sie aus.

13.2   Vorbehaltlich des vorstehenden Artikels 13.1 übernehmen wir keine Haftung, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschliesslich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten oder anderweitig für Umsatz- oder Handelsverluste, kommerzielle Störungen, kommerzielle Schäden, Kundenverlust oder Verlust des Markenimages (direkt oder indirekt) oder für indirekte, wirtschaftliche oder Folgeschäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung, Nichtnutzung oder Nichtverfügbarkeit des Ubeeqo Carsharing-Service ergeben.

 

14.     Datenschutz

14.1   Die personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Vertragsabwicklung und der Kundenbetreuung verwendet und bearbeitet. (weitere Informationen finden sich unter www.ubeeqo.ch.

14.2   Die Daten werden in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen bearbeitet; weitere Informationen finden sich unter Datenschutzerklärung auf unserer Webseite.

14.3   Zur Wartung und zum Schutz des Fahrzeuges werden elektronische Geräte (Geolokalisierungsgeräte) verwendet, um den Zustand, die Leistung und den Betrieb eines Fahrzeuges zu überwachen und/oder die Bewegungen eines Fahrzeuges zu verfolgen. Diese Informationen können während und nach Ablauf der Mietdauer verwendet werden. Mit der Annahme dieser Mietbedingungen bestätigen Sie ausdrücklich, dass Sie Ihre Zustimmung zur Verwendung solcher elektronischen Geräte erteilt haben.

 

15.     Rechtliches

15.1   Ubeeqo ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesen Mietbedingungen an ein anderes Unternehmen abzutreten. 

15.2   Diese Mietbedingungen legen unsere gesamte Vereinbarung in Bezug auf den Ubeeqo Carsharing-Service fest und ersetzen und löschen alle früheren Absprachen und Vereinbarungen zwischen einer der Parteien und alle früheren Erklärungen einer der Parteien.

15.3   Jede Klausel in diesen Mietbedingungen, die für ungültig erklärt werden sollte, gilt als wirkungslos, ohne die anderen Vertragsbestimmungen ausser Kraft zu setzen oder die Gültigkeit des Abonnements und der Mietbedingungen zu beeinträchtigen.

15.4   Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Handelsgericht Zürich. AMAG Services AG behält sich indessen das Recht vor, gerichtliche Schritte am Sitz der beklagten Vertragspartei einzuleiten. Von der Gerichtsstandklausel ausgenommen sind diejenigen Fälle, in denen das Zivilprozessrecht zwingend einen anderen Gerichtsstand vorschreibt.

 

16.     Kundendienst

Den Kundendienst erreichen Sie unter +41 44 804 90 33 oder support@ubeeqo.ch.